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Ja. Eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit wird ausgestellt. Die Arbeitsunfähigkeit besteht in der Regel zwei Wochen. Jedoch ist der Zeitraum u.a. abhängig von der beruflichen Tätigkeit und dem Heilungsverlauf. Es handelt sich hierbei um keine kassenärztliche Arbeitsunfähigkeitsbestätigung, da wir keine Kassenzulassung haben. Sie müssen im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob er diese anerkennt. Falls nein, müssen Sie sich Urlaub nehmen.
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