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Ja. Eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit wird ausgestellt. Die Arbeitsunfähigkeit besteht in der Regel zwei Wochen. Jedoch ist der Zeitraum u.a. abhängig von der beruflichen Tätigkeit und dem Heilungsverlauf. Es handelt sich hierbei um keine kassenärztliche Arbeitsunfähigkeitsbestätigung, da wir keine Kassenzulassung haben. Sie müssen im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob er diese anerkennt. Falls nein, müssen Sie sich Urlaub nehmen.
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Liebe Patientinnen,
das Bayerische Kabinett hat am 29. März 2022 unter Vorsitz von Ministerpräsident Dr. Markus Söder getagt und Beschlüsse zur künftigen Corona-Politik in Bayern gefasst.
Wir behalten folgende Regelung für den Klinikbetrieb bei:
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns, bleiben Sie gesund!