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Die Liposuktion ist eine wichtige Behandlungsoption für Patientinnen mit Lipödem, um sowohl physische Symptome als auch die psychische Belastung dieser Erkrankung zu lindern. Die Voraussetzungen und Prozesse für eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung unterscheiden sich jedoch je nach Versicherungsart – ob privat oder gesetzlich versichert. Im Folgenden fassen wir die relevanten Informationen zusammen, um Ihnen einen strukturierten Überblick zu geben.
Neue Regelungen ab 1. Juli 2026
Seit dem 1. Juli 2026 ist die Liposuktion bei Lipödem als EBM-Leistung neu geregelt und kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen unabhängig vom Stadium erfolgen. Nach aktuellem Stand werden Lipödem-Patientinnen in allen Stadien operativ behandelt.
In erster Linie ist im Vorfeld zu klären, welchen individuellen Tarif Sie bei Ihrer Privatkrankenkasse haben und welche Leistungen übernommen werden. Im Zweifelsfall sprechen Sie ihre private Krankenkasse direkt an.
Im Regelfall benötigen Sie zur Beantragung einer Kostenübernahme folgende Unterlagen / Nachweise:
Hier wird nach einer gründlichen Untersuchung die medizinische Indikation zur operativen Therapie gestellt.
Bitte beachten Sie, dass Privatkliniken wie LIPOCURA® auf eine besonders hochwertige Versorgung und viele Zusatzleistungen spezialisiert sind, die jedoch nicht vollständig von Privatversicherungen abgedeckt werden können. Daher empfiehlt sich gegebenenfalls eine ergänzende Absprache mit Ihrer Klinik.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Liposuktion bei Lipödem unter bestimmten Voraussetzungen. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Sie haben folgende Symptome/Befunde:
Diagnose darf nur gestellt werden durch:
Hausärzte oder Plastische Chirurgen (operativ tätige Lipödem-Spezialisten) dürfen die Erstdiagnose im Sinne des G-BA-Beschlusses nicht stellen.
Alle folgenden Punkte müssen erfüllt sein:
Nur folgende Fachärzte dürfen die Liposuktion vornehmen:
Die gesetzliche Krankenkasse finanziert:
Nicht übernommen werden:
Die Zusatzleistungen, die LIPOCURA® auf höchstem medizinischem und ästhetischen Niveau anbietet, werden weder von der PKV noch von der GKV vollständig unterstützt. Dennoch verfolgt die Klinik aktiv die Entwicklungen zur Kostenübernahme und prüft Möglichkeiten für eine verbesserte Abdeckung.
Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Von Dr. med. Michael Sauter
Von Dr. med. Katrin Lossagk
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