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Liposuktion
3 Minuten

Kostenübernahme der Liposuktion bei Lipödem: Informationen für Privat- und gesetzlich Versicherte

Die Liposuktion ist eine wichtige Behandlungsoption für Patientinnen mit Lipödem, um sowohl physische Symptome als auch die psychische Belastung dieser Erkrankung zu lindern. Die Voraussetzungen und Prozesse für eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung unterscheiden sich jedoch je nach Versicherungsart – ob privat oder gesetzlich versichert. Im Folgenden fassen wir die relevanten Informationen zusammen, um Ihnen einen strukturierten Überblick zu geben.

Für Privatpatienten: Schritte zur Kostenübernahme durch die PKV

In erster Linie ist im Vorfeld zu klären, welchen individuellen Tarif haben Sie bei Ihrer Privatkrankenkasse und gibt es Leistungsausschlüsse. Im Zweifelsfall sprechen Sie ihre private Krankenkasse direkt an.

Ist das Lipödem in Ihrem persönlichen Leistungskatalog enthalten, benötigen Sie zur Beantragung einer Kostenübernahme folgende Unterlagen / Nachweise:

 

  1. Diagnosestellung durch nicht operierende Ärzte
    Die Diagnose muss von einem Facharzt aus den folgenden Spezialrichtungen gestellt werden:

    • Innere Medizin und Angiologie
    • Physikalische und Rehabilitative Medizin
    • Dermatologie
    • Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Phlebologie
  2. Dokumentation der konservativen Therapie
    Eine ärztlich überwachte Therapie über mindestens sechs Monate ist notwendig und muss dokumentiert werden.
  3. Gewichtsstabilität nachweisen
    Mittels monatlicher Messung durch Ihren Hausarzt sollte eine Gewichtsstabilität aufgezeigt werden.
  4. Ärztliches Attest einer operierenden Fachärztin oder eines Facharztes
    Das Attest zur medizinischen Indikation der Liposuktion sollte von einem Facharzt folgender Fachrichtungen ausgestellt werden:

    • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
    • Operativ tätige Fachärzte anderer chirurgischer Fachrichtungen
    • Dermatologen
  5. Tarifbedingungen der PKV prüfen
  6. Einreichung des Kostenvoranschlags und der Therapienachweise bei der Versicherung
  7. Nutzung spezieller Programme
    Einige Versicherungen, wie beispielsweise Hanse Merkur, bieten spezielle Programme für Lipödem-Patientinnen an.

 

Bitte beachten Sie, dass Privatkliniken wie LIPOCURA® auf eine besonders hochwertige Versorgung und viele Zusatzleistungen spezialisiert sind, die jedoch nicht vollständig von Privatversicherungen abgedeckt werden können. Daher empfiehlt sich gegebenenfalls eine ergänzende Absprache mit Ihrer Klinik.

Für gesetzlich Versicherte: Richtlinien der GKV zur Kostenübernahme

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Liposuktion bei Lipödem unter bestimmten Voraussetzungen. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

Voraussetzungen zur Diagnosestellung

Sie haben folgende Symptome/Befunde:

  • Symmetrische Fettgewebsvermehrung an den Extremitäten (Arme/Beine)
  • Keine Beteiligung von Händen und Füßen (diese müssen schlank sein)
  • Druck- und Berührungsschmerz im Weichteilgewebe der betroffenen Extremitäten

Diagnose darf nur gestellt werden durch:

  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Angiologie
  • Fachärztin/Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Fachärztin/Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologie)
  • Fachärztin/Facharzt mit Zusatzweiterbildung Phlebologie

Hausärzte oder Plastische Chirurgen (operativ tätige Lipödem-Spezialisten) dürfen die Erstdiagnose im Sinne des G-BA-Beschlusses nicht stellen.

Indikationsstellung zur Liposuktion

Alle folgenden Punkte müssen erfüllt sein:

  1. Konservative Therapie (ärztlich verordnet, kontinuierlich über 6 Monate) ohne ausreichende Beschwerdelinderung.
  2. Keine Gewichtszunahme in den letzten 6 Monaten (monatliches Wiegen beim Hausarzt dokumentieren).
  3. Bei BMI 32–35 kg/m²: Liposuktion nur zulässig, wenn Übergewicht überwiegend durch Lipödem bedingt ist (WHtR-Grenzwerte beachten).
  4. Bei BMI ≥ 35 kg/m²: zunächst Adipositas-Behandlung.
  5. Psychische Faktoren müssen erfasst werden.
  6. Bei BMI ≥ 40 kg/m²: keine Liposuktion.

Durchführung der Liposuktion 

Nur folgende Fachärzte dürfen die Liposuktion vornehmen:

  • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
  • Operative Fachärzte anderer chirurgischer Fachrichtungen
  • Dermatologen

 

Ab Januar 2026 wird durch die Kassenärztliche Vereinigung eine Liste zugelassener Ärzte und Kliniken veröffentlicht. Privatkliniken sind aktuell ausgeschlossen.

Übernahme durch die GKV 

Die gesetzliche Krankenkasse finanziert:

  • Liposuktionen an Armen, Beinen und ggf. Gesäß (je nach Befund)
  • Anästhesie, stationäre Überwachung und Standard-Nachsorge.

Nicht übernommen werden:

  • Liposuktionen an anderen Körperpartien wie Bauch, Rücken oder Brust.
  • Hautstraffungen nach der Liposuktion.

Bitte beachten Sie, dass Stadien I und II aktuell nur ambulant behandelt werden und ein Absaugvolumen von maximal drei Litern erlaubt ist.

Die Zusatzleistungen, die LIPOCURA® auf höchstem medizinischem und ästhetischen Niveau anbietet, werden weder von der PKV noch von der GKV vollständig unterstützt. Dennoch verfolgt die Klinik aktiv die Entwicklungen zur Kostenübernahme und prüft Möglichkeiten für eine verbesserte Abdeckung.


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