lipoedem-op-lipocura
Liposuktion, Vor der Lipödem OP
3 Minuten

Kostenübernahme der Liposuktion bei Lipödem: Informationen für Privat- und gesetzlich Versicherte

Die Liposuktion ist eine wichtige Behandlungsoption für Patientinnen mit Lipödem, um sowohl physische Symptome als auch die psychische Belastung dieser Erkrankung zu lindern. Die Voraussetzungen und Prozesse für eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung unterscheiden sich jedoch je nach Versicherungsart – ob privat oder gesetzlich versichert. Im Folgenden fassen wir die relevanten Informationen zusammen, um Ihnen einen strukturierten Überblick zu geben.

Neue Regelungen ab 1. Juli 2026

Seit dem 1. Juli 2026 ist die Liposuktion bei Lipödem als EBM-Leistung neu geregelt und kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen unabhängig vom Stadium erfolgen. Nach aktuellem Stand werden Lipödem-Patientinnen in allen Stadien operativ behandelt.

 

Für Privatpatienten: Schritte zur Kostenübernahme durch die PKV

In erster Linie ist im Vorfeld zu klären, welchen individuellen Tarif Sie bei Ihrer Privatkrankenkasse haben und welche Leistungen übernommen werden. Im Zweifelsfall sprechen Sie ihre private Krankenkasse direkt an.

Im Regelfall benötigen Sie zur Beantragung einer Kostenübernahme folgende Unterlagen / Nachweise:

  1. Diagnosestellung durch nicht operierende Ärzte
    Die Diagnose muss von einem Facharzt aus den folgenden Spezialrichtungen gestellt werden:

    • Innere Medizin und Angiologie
    • Physikalische und Rehabilitative Medizin
    • Dermatologie
    • Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Phlebologie
  2. Dokumentation der konservativen Therapie
    Eine ärztlich überwachte Therapie über mindestens sechs Monate ist notwendig und muss dokumentiert werden.
  3. Gewichtsstabilität nachweisen
    Mittels monatlicher Messung durch Ihren Hausarzt sollte eine Gewichtsstabilität aufgezeigt werden.
  4. Vorstellung bei folgenden Fachärzten mit Schwerpunkt Lipödem-Chirurgie (nach erfolgloser 6-monatigen konservativen Therapie):
      • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
      • Operativ tätige Fachärzte anderer chirurgischer Fachrichtungen
      • Dermatologen

    Hier wird nach einer gründlichen Untersuchung die medizinische Indikation zur operativen Therapie gestellt.

  5. Einreichung des Kostenvoranschlags und der Therapienachweise bei der Versicherung mit der Bitte um eine schriftliche Kostenübernahme
  6. Nutzung spezieller Programme
    Einige Versicherungen, wie beispielsweise Hanse Merkur, bieten spezielle Programme für Lipödem-Patientinnen an.

Bitte beachten Sie, dass Privatkliniken wie LIPOCURA® auf eine besonders hochwertige Versorgung und viele Zusatzleistungen spezialisiert sind, die jedoch nicht vollständig von Privatversicherungen abgedeckt werden können. Daher empfiehlt sich gegebenenfalls eine ergänzende Absprache mit Ihrer Klinik.

 

Für gesetzlich Versicherte: Richtlinien der GKV zur Kostenübernahme

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Liposuktion bei Lipödem unter bestimmten Voraussetzungen. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

Voraussetzungen zur Diagnosestellung

Sie haben folgende Symptome/Befunde:

  • Symmetrische Fettgewebsvermehrung an den Extremitäten (Arme/Beine)
  • Keine Beteiligung von Händen und Füßen (diese müssen schlank sein)
  • Druck- und Berührungsschmerz im Weichteilgewebe der betroffenen Extremitäten

Diagnose darf nur gestellt werden durch:

  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Angiologie
  • Fachärztin/Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Fachärztin/Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologie)
  • Fachärztin/Facharzt mit Zusatzweiterbildung Phlebologie

Hausärzte oder Plastische Chirurgen (operativ tätige Lipödem-Spezialisten) dürfen die Erstdiagnose im Sinne des G-BA-Beschlusses nicht stellen.

Indikationsstellung zur Liposuktion

Alle folgenden Punkte müssen erfüllt sein:

  1. Konservative Therapie (ärztlich verordnet, kontinuierlich über 6 Monate) ohne ausreichende Beschwerdelinderung.
  2. Keine Gewichtszunahme in den letzten 6 Monaten (monatliches Wiegen beim Hausarzt dokumentieren).
  3. Bei BMI 32–35 kg/m²: Liposuktion nur zulässig, wenn Übergewicht überwiegend durch Lipödem bedingt ist (WHtR-Grenzwerte beachten).
  4. Bei BMI ≥ 35 kg/m²: zunächst Adipositas-Behandlung.
  5. Psychische Faktoren müssen erfasst werden.
  6. Bei BMI ≥ 40 kg/m²: keine Liposuktion.

Durchführung der Liposuktion 

Nur folgende Fachärzte dürfen die Liposuktion vornehmen:

  • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
  • Operative Fachärzte anderer chirurgischer Fachrichtungen
  • Dermatologen

Übernahme durch die GKV 

Die gesetzliche Krankenkasse finanziert:

  • Liposuktionen an Armen, Beinen und ggf. Gesäß (je nach Befund)
  • Anästhesie, stationäre Überwachung (in Ausnahmefällen)

Nicht übernommen werden:

  • Liposuktionen an anderen Körperpartien wie Bauch, Rücken oder Brust.
  • Hautstraffungen nach der Liposuktion.

Die Zusatzleistungen, die LIPOCURA® auf höchstem medizinischem und ästhetischen Niveau anbietet, werden weder von der PKV noch von der GKV vollständig unterstützt. Dennoch verfolgt die Klinik aktiv die Entwicklungen zur Kostenübernahme und prüft Möglichkeiten für eine verbesserte Abdeckung.

Avatar: Dr. med. Katrin Lossagk
Expertenautorin
Dr. med. Katrin Lossagk

Fach­ärztin für ­Plas­ti­sche und Ästhe­ti­sche Chir­ur­gie

Fach­ärztin für ­Plas­ti­sche und Ästhe­ti­sche Chir­ur­gie

  • Mitgründerin von LIPOCURA®
  • 15+ Jahre Erfahrung
  • Lipödemexpertin
  • EuSolip-Mitgründerin

    Weitere Themen

    Arzt neben Patientin im Krankenbett, symbolisiert LIPOCURA® Klinikaufenthalt

    Neuer G-BA-Beschluss: Das ändert sich jetzt für Lipödem-Betroffene

    Von Dr. med. Michael Sauter

    Lesen Sie mehr 5 Minuten
    lipocura-lipoedem-op-wann-zahlt-die-krankenkasse

    Wann zahlt die Krankenkasse die Lipödem-OP?

    Von Dr. med. Katrin Lossagk

    Lesen Sie mehr 5 Minuten
    Anzeichnen der Schnittführung auf den von Lipödem betroffenen Oberschenkeln vor der OP

    Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Lipödem-Operation?

    Von Dr. med. Katrin Lossagk

    Lesen Sie mehr 6 Minuten
    Junge Frau mit Rechnungsunterlagen symbolisiert steuerliche Entlastung beim Lipödem

    Steuerliche Entlastung bei Lipödem – So mindern Sie Ihre Kosten

    Von Dr. med. Katrin Lossagk

    Lesen Sie mehr 6 Minuten
    Frau nach Vollnarkose hält Hand des Arztes

    Lipödem-OP: Ist eine Vollnarkose notwendig?

    Von Dr. med. Michael Sauter

    Lesen Sie mehr 2 Minuten
    Sie sind nicht allein!

    Lernen Sie unsere Lipödem-Community kennen

    Folgen Sie uns

    3 Frauen aus der Newsletter Community

    Werden Sie Teil der Community!

    • Fühlen Sie sich manchmal allein mit Ihrem Lipödem?
    • Möchten Sie mehr über die Erkrankung und ihre Symptome erfahren?
    • Sind Sie an konservativen und operativen Behandlungsmöglichkeiten interessiert?
    Sie sind nicht mehr allein - Abonnieren Sie unseren Newsletter!