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LIPODOC
Ein Lipödem geht oft mit starken Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und psychischer Belastung einher. Die betroffenen Frauen leiden nicht nur unter den körperlichen Symptomen, sondern auch unter Unverständnis aus dem nahen Umfeld, ästhetischem Unwohlsein oder dem Gefühl, im eigenen Körper nicht mehr zuhause zu sein. Die Liposuktion, eine operative Fettabsaugung, stellt aktuell die einzige Methode dar, die krankhaften Fettzellen dauerhaft zu entfernen, eine deutliche Linderung der Beschwerden zu erreichen und die natürliche Körpersilhouette wiederherzustellen.
Leider sind ein oder mehrere notwendige Operationen oft mit hohen Kosten verbunden, die von den Krankenkassen in vielen Fällen nicht übernommen werden. Betroffene müssen die Ausgaben für die Operationen sowie für die notwendige Nachsorge häufig aus eigener Tasche zahlen. Die zusätzliche finanzielle Belastung ist eine große Herausforderung für viele Patientinnen, die bereits durch die Erkrankung stark beeinträchtigt sind. Doch es gibt Möglichkeiten, diese Kosten steuerlich geltend zu machen und somit eine finanzielle Entlastung zu erhalten.
Die Gesamtkosten einer Lipödem-OP hängen von verschiedenen Faktoren ab und setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen.
Zunächst fallen Kosten für die Diagnostik an, um das Ausmaß und den Schweregrad des Lipödems genau zu bestimmen. Dazu gehören das ärztliche Beratungsgespräch, Ultraschalluntersuchungen und weitere Diagnoseverfahren.
Vor einer Operation wird in vielen Fällen eine konservative Behandlung empfohlen, die ebenfalls mit Kosten verbunden ist. Dazu gehören regelmäßige Lymphdrainagen, Physiotherapie und die Anpassung von Kompressionskleidung, um die Beschwerden zu lindern und das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen.
Die operativen Kosten für eine Liposuktion, bei der die krankhaften Fettzellen dauerhaft entfernt werden, hängen von der Anzahl der notwendigen Eingriffe und dem Umfang der Behandlung ab. Es können mehrere Sitzungen notwendig sein, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Jede Operation beinhaltet neben dem eigentlichen Eingriff auch die Kosten für die Narkose, das verwendete OP-Material und den anschließenden Aufenthalt über Nacht.
Postoperativ müssen die Patientinnen spezielle Kompressionskleidung tragen, um die Heilung zu unterstützen. Diese Kleidung wird speziell auf die Patientin angepasst. Auch die Nachsorge in Form von Kontrollterminen und physiotherapeutischen Behandlungen zur Verbesserung des Lymphabflusses sind ein wichtiger Bestandteil der Behandlung.
Eine detaillierte Übersicht über alle anfallenden Kosten und weitere Informationen zur Lipödem-Behandlung bei LIPOCURA® finden Sie auf unserer Seite Lipödem Kosten.
Viele Lipödem-Patientinnen sind sich überhaupt nicht bewusst, dass bestimmte Behandlungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Dabei ist es wichtig, einige grundlegende Voraussetzungen zu beachten:
Anerkennung als Krankheitskosten:
Damit Behandlungskosten steuerlich berücksichtigt werden können, muss das Lipödem von einem Facharzt diagnostiziert und die Notwendigkeit der Behandlung durch ein ärztliches Attest bestätigt worden sein. Dies gilt insbesondere für die Liposuktion, die als medizinisch notwendig anerkannt sein muss.
Außergewöhnliche Belastungen:
Übersteigen die Behandlungskosten einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens, können sie als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Prozentsatz hängt von der Höhe des Einkommens ab und wird individuell berechnet.
Wichtige Belege:
Um die Kosten erfolgreich absetzen zu können, sollten Sie unbedingt alle Belege und ärztlichen Bescheinigungen aufbewahren, da Sie diese auf Verlangen vorlegen müssen. Dazu gehören Rechnungen für Behandlungen, Rezepte für Medikamente und Bescheinigungen über die medizinische Notwendigkeit der Operation.
Das Lipödem selbst bedeutet bereits eine deutliche physische wie psychische Belastung für die meisten Lipödem-Kämpferinnen. Da können Steuererleichterungen eine wertvolle Unterstützung sein, um zumindest die finanzielle Bürde zu reduzieren. Es lohnt sich daher, sich im Vorfeld gut zu informieren und die notwendigen Belege zu sammeln. Bei Fragen zu den steuerlichen Möglichkeiten und zur Dokumentation der Behandlungsmaßnahmen ist unser LIPOCOACH® Pia für Sie da und hilft Ihnen weiter.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. März 2023 hat entschieden, dass Personen, die sich zur Behandlung ihres Lipödems einer Liposuktion unterziehen, die damit verbundenen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens oder einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes steuerlich geltend machen können. Wichtig ist allerdings, dass die medizinische Notwendigkeit der Operation nachgewiesen werden kann, damit die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Dies umfasst sowohl operative als auch konservative Therapien.
Das ganze Urteil können Sie auf der Seite des Bundesfinanzhofs nachlesen: BFH Urteil – Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine Liposuktion
Grundsätzlich können alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Therapie stehen, abgesetzt werden. Dazu gehören:
Damit Sie Ihre Ausgaben für die Behandlung des Lipödems erfolgreich bei der Steuererklärung geltend machen können, sollten Sie alle anfallenden Kosten sorgfältig dokumentieren.
Achten Sie darauf, dass Sie von Ihrem behandelnden Arzt ein detailliertes Attest über die Diagnose und die medizinische Notwendigkeit der Liposuktion erhalten. Diese Bescheinigung sollte folgende Informationen enthalten:
Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege, die im Zusammenhang mit der Diagnose, Behandlung und Nachsorge des Lipödems stehen. Dazu gehören:
Notieren Sie alle Fahrten rund um Ihre Lipödem-Behandlung. Sie können die Fahrtkosten entweder pauschal pro Kilometer oder anhand der tatsächlichen Kosten (z. B. Tankquittungen) geltend machen.
Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt haben und dieser abgelehnt wurde, bewahren Sie die Ablehnungsschreiben gut auf. Diese Dokumente sind wichtig, um nachzuweisen, dass die Kosten tatsächlich von Ihnen getragen und nicht von anderen Stellen übernommen wurden.
Steuerlich relevante Unterlagen müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Bewahren Sie Ihre Belege gut sortiert und sicher auf, damit Sie bei eventuellen Nachfragen des Finanzamtes alle Unterlagen griffbereit haben.
Scannen oder fotografieren Sie alle Belege und speichern Sie diese digital ab. So haben Sie immer eine Kopie zur Hand, falls die Originalbelege verloren gehen oder beschädigt werden.
Steuerliche Angelegenheiten können insbesondere für Laien auf den ersten Blick unübersichtlich und verunsichernd wirken. Deshalb haben wir Ihnen zur Erleichterung die wichtigsten Schritte noch einmal wie folgt zusammengefasst:
Sie sehen: Die steuerliche Anerkennung von Lipödem-bezogenen Kosten kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, Ihre Behandlungskosten abzusetzen und informieren Sie sich frühzeitig. Wir lassen Sie selbstverständlich dabei nicht allein. Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen LIPOCOACH® Pia gerne zur Verfügung.
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Von Dr. med. Katrin Lossagk
Von LIPOCOACH® | Pia
Von Dr. med. Dominik von Lukowicz
Von LIPOCOACH®
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