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Die Behandlung eines Lipödems kann mit unterschiedlichen medizinischen Leistungen und damit verbundenen Kosten einhergehen. Für viele Betroffene stellt sich daher frühzeitig die Frage nach den finanziellen Rahmenbedingungen und der möglichen Beteiligung der Krankenkasse. Insbesondere bei operativen Eingriffen wie der Liposuktion besteht häufig Unsicherheit, welche Leistungen privat zu tragen sind und in welchen Fällen eine (Teil-)Erstattung möglich ist.
Bei LIPOCURA® legen wir großen Wert auf Transparenz. Unser Ziel ist es, Patientinnen schon vor der ersten Beratung einen realistischen Überblick über mögliche Behandlungskosten zu geben.
Beratung vereinbaren
Die Erstberatung ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer individuell geplanten Lipödem-Behandlung. Sie kann telefonisch, per Video oder vor Ort in einem unserer Fachzentren erfolgen und bietet bereits eine fundierte medizinische Einschätzung.
Kosten für die Erstberatung:
*Für Privatpatientinnen kann der Betrag abweichen.
Das bieten wir Ihnen im Rahmen der Erstberatung:
Unsere Fachärzt:innen nehmen sich Zeit, um Ihre Beschwerden umfassend zu verstehen und den passenden Behandlungsweg für Sie zu entwickeln – medizinisch fundiert, empathisch begleitet.
Die Kosten für eine Lipödem Behandlung richten sich nach dem individuellen Behandlungs-Plan, der die Anzahl der notwendigen OPs sowie die jeweils zu operierenden Areale enthält. Da wir mit unserer LIPOCURA®-Methode pro OP bis zu 10 % des Körpergewichtes an krankhaftem Gewebe entnehmen, sind durchschnittlich nur 2–3 Operationen* erforderlich.
Kostenübersicht für eine Lipödem OP bei LIPOCURA®:
Diese Leistungen sind bereits enthalten:
Wir wissen, dass die Kosten für viele Betroffene und ihre Familien eine große Herausforderung darstellen, da sie größtenteils privat zu tragen sind. Scheuen Sie sich nicht, uns in Ihrem persönlichen Beratungsgespräch auf Finanzierungsoptionen anzusprechen.
Die Anzahl der Operationen kann variieren. **Kosten Stand April 2026. Die Kosten für die Operationen können sich im Laufe der Zeit ändern.
Die Liposuktion bei Lipödem ist als Behandlungstherapie anerkannt. Sollte zusätzlich eine medizinische Indikation vorliegen, die von einer unabhängigen Ärztin oder einem unabhängigen Arzt bestätigt ist, ermöglicht uns dies, die Liposuktion bei Lipödem steuerfrei abzurechnen.
Außerdem können Sie die Behandlungskosten ggf. als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
Seit der aktuellen G-BA-Regelung ist die Liposuktion bei Lipödem für gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Ein gesonderter Antrag auf Kostenübernahme ist in diesem GKV-Versorgungsweg grundsätzlich nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Behandlung durch einen für die vertragsärztliche Versorgung zugelassenen Leistungserbringer erfolgt und die weiteren Vorgaben der Regelung erfüllt sind.
Dazu zählen insbesondere die Diagnosestellung durch eine unabhängige Fachärztin oder einen unabhängigen Facharzt – nicht durch den Operateur – sowie eine vorherige konservative Therapie.
Wichtig: Die G-BA-Regelung bedeutet nicht automatisch, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer privat abgerechneten Liposuktion bei LIPOCURA® übernimmt. Bei Fragen zu den Abrechnungsmöglichkeiten und Ihrem individuellen Versorgungsweg unterstützt Sie unser Team gerne unter teilkostenerstattung@lipocura.de.
LIPOCURA-Methode und PAL-Technik
OP an allen betroffenen Arealen
Eigene spezilisierte Privatkliniken
Höchste Standards & erfahrenes Anästhesieteam
Stationärer Aufenthalt mit Rund-um-Betreuung
Notfallnummer des Operateurs
Lymphdrainage innerhalb von 24h
Hochwertiges Kompressionsmieder
Take-Care-Paket
LIPOCOACH® & LIPOPHYSIO®
Ein Leistungspaket für gesetzlich & privat Versicherte
Individuelle Angebote für internationale Patientinnen
Seit der aktuellen G-BA-Regelung können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. mindestens sechs Monate konservative Therapie mit Dokumentation von Gewichtsentwicklung, BMI und ggf. WHtR; bei einem BMI unter 32 kg/m² grundsätzlich möglich, bei einem BMI zwischen 32 und 35 kg/m² zusätzlich abhängig von der Waist-to-Height-Ratio (WHtR), bei einem BMI über 35 kg/m² derzeit nicht vorgesehen) die Liposuktion bei Lipödem als Kassenleistung bei zugelassenen Leistungserbringern in Anspruch nehmen. Dazu zählen entsprechend qualifizierte Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie zugelassene Krankenhäuser. Die Regelung ist eine wichtige Anerkennung der Liposuktion als Therapieoption unabhängig vom Krankheitsstadium – im Mittelpunkt stehen die Beschwerden, insbesondere der Schmerz. Die Vergleichbarkeit mit unserem LIPOCURA®-Konzept ist jedoch nur eingeschränkt möglich.
LIPOCURA® ist eine Privatklinik, die auf medizinisch und ästhetisch höchstem Niveau arbeitet. Unsere Fachärzt:innen haben eine intensive LIPOCURA®-Ausbildung genossen und führen rund 120 Operationen pro Jahr eigenständig durch. Die zahlreichen Zusatzleistungen, die notwendig sind, um das individuelle LIPOCURA® Ergebnis zu erzielen, werden von der GKV aktuell nicht abgedeckt.
Unsere Angebote einer narbensparenden Hautstraffung im Rahmen einer Operation, die Behandlung von Korrekturpatientinnen sowie die Versorgung weiterer betroffener Bereiche wie Rücken, Gesäß oder Brust sind ebenfalls nicht Bestandteil der neuen Regelung. Hinzu kommen über 15 Jahre Erfahrung und die konsequente Spezialisierung des gesamten Teams auf die Lipödem-Therapie.
Alle Unterschiede können Sie hier im Detail nachlesen: Vergleich LIPOCURA® vs. öffentliche Kliniken
Seit der aktuellen G-BA-Regelung haben gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich Anspruch auf eine Liposuktion an Armen und Beinen bei Lipödem, unabhängig vom Stadium (I, II oder III). Voraussetzung dafür ist, dass zuvor eine ärztlich verordnete konservative Therapie über mindestens sechs Monate durchgeführt wurde, beispielsweise mit Kompression oder Bewegungstherapie, und die Beschwerden dadurch nicht ausreichend gelindert werden konnten. Während dieses Zeitraums müssen die Gewichtsentwicklung, der BMI und gegebenenfalls die Waist-to-Height-Ratio (WHtR) dokumentiert werden. Zudem darf in den sechs Monaten vor der Indikationsstellung keine Gewichtszunahme erfolgt sein. Je nach BMI gelten zusätzliche Voraussetzungen: Bei einem BMI unter 32 kg/m² ist eine Kostenübernahme grundsätzlich möglich, bei einem BMI zwischen 32 und 35 kg/m² zusätzlich abhängig von der WHtR (Orientierungswerte: bis 40 Jahre max. 0,5, 41–49 Jahre + 0,01 pro Lebensjahr, ab 50 Jahre max. 0,6), bei einem BMI über 35 kg/m² ist eine Kostenübernahme nach derzeitiger Regelung nicht vorgesehen.
Die Kostenübernahme für eine Liposuktion bei Lipödem durch die gesetzliche Krankenkasse ist an bestimmte medizinische Voraussetzungen geknüpft, nicht an einen gesonderten Genehmigungsantrag. Maßgeblich sind die fachärztliche Diagnosestellung durch eine unabhängige Fachärztin oder einen unabhängigen Facharzt, eine mindestens sechsmonatige konservative Therapie mit Dokumentation von Gewichtsentwicklung, BMI und gegebenenfalls WHtR sowie die Einhaltung der BMI-Grenzen (siehe oben). Das Lipödem-Stadium spielt dabei keine Rolle mehr; im Mittelpunkt steht die klinische Beschwerdesymptomatik, insbesondere der Schmerz.
Für Patientinnen, deren Kosten nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse übernommen werden, gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten in Form von externen Finanzierungspartnern. Wir helfen Ihnen dabei den richtigen Partner zu finden!
Ja, Sie haben die Möglichkeit, Ihren Aufenthalt in der Klinik um zusätzliche Nächte zu verlängern, falls dies erforderlich oder gewünscht ist. Insbesondere nach umfangreichen Eingriffen oder auf persönliche Nachfrage hin kann eine Zusatznacht sinnvoll sein, um eine optimale Erholung sicherzustellen.
Die Kosten für eine weitere Übernachtung sind auf Anfrage erhältlich und werden individuell mit Ihnen abgestimmt, abhängig von Ihren Bedürfnissen und der Verfügbarkeit der Klinik.
Es ist grundsätzlich möglich, eine Begleitperson zu Ihrem Klinikaufenthalt mitzubringen. Die Option, dass Ihre Begleitperson in der Klinik übernachtet, ist auf Anfrage verfügbar und wird individuell abgestimmt. Alternativ unterstützen wir Sie mit Hotelempfehlungen in der Nähe.
Zudem stellen wir Ihnen gerne Informationen zu möglichen Sehenswürdigkeiten und Freizeitangeboten in der Umgebung bereit, damit auch Ihre Begleitperson ihren Aufenthalt angenehm gestalten kann.
Wenn Sie Ihre Lipödem-Behandlungskosten steuerlich geltend machen möchten, ist es wichtig, Atteste, Rechnungen und Nachweise zu sammeln. Fahrtkosten und Schriftwechsel mit der Krankenkasse sollten ebenfalls dokumentiert werden.
Wie genau Sie außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben können, lesen Sie ausführlich in unserem Blogbeitrag: Steuerliche Entlastung bei Lipödem.
Nein. Nach der aktuellen G-BA-Regelung hängt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse für eine Liposuktion bei Lipödem nicht mehr vom Stadium der Erkrankung ab. Maßgeblich sind die klinische Beschwerdesymptomatik, insbesondere der Schmerz, sowie weitere Voraussetzungen wie eine vorherige mindestens sechsmonatige konservative Therapie und die BMI-Grenzen (siehe oben). Ein gesonderter Antrag auf Kostenübernahme ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch bei LIPOCURA® über die Details Ihres individuellen Versorgungswegs. Bitte beachten Sie: Die hierfür erforderliche Diagnosebestätigung muss von einer nicht operierenden Fachärztin bzw. einem nicht operierenden Facharzt stammen – nicht von LIPOCURA®. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blogbeitrag zur Kostenübernahme.
Seit dem positiven Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde die Liposuktion bei Lipödem in den regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Ob dies auch Korrektureingriffe umfasst, hängt vom individuellen Fall und der medizinischen Indikation ab.
Wir empfehlen, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse und in unserem Beratungsgespräch über die Möglichkeiten zu informieren.
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