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LIPODOC
Für viele Lipödem-Patientinnen ist die Liposuktion mehr als ein ästhetischer Eingriff – sie ist oft der einzige Weg, chronische Schmerzen und Bewegungseinschränkungen nachhaltig zu lindern. Umso bedeutender ist die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Juli 2025: Die Fettabsaugung beim Lipödem wird künftig unter bestimmten Voraussetzungen zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Doch was bedeutet das konkret für Betroffene? Für wen greift die neue Regelung, welche Einschränkungen gibt es – und warum entscheiden sich viele Frauen trotz Kassenleistung weiterhin für eine Lipödem-Behandlung in einer spezialisierten Privatklinik wie LIPOCURA®?
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Ja. Seit dem G-BA-Beschluss vom Juli 2025 haben gesetzlich Versicherte grundsätzlich Anspruch auf eine Liposuktion bei Lipödem – unabhängig davon, ob sie sich im Stadium I, II oder III befinden. Voraussetzung ist, dass die konservative Therapie (z. B. Kompression, Lymphdrainage, Bewegungstherapie) über mindestens sechs Monate hinweg durchgeführt wurde, keine ausreichende Beschwerdelinderung gebracht hat und in dieser Zeit keine Gewichtszunahme erfolgt ist.
Damit die Krankenkasse eine Liposuktion beim Lipödem übernimmt, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Dazu zählen:
Eine mindestens sechsmonatige konservative Therapie, bestehend aus:
Diese Maßnahmen müssen nicht nur durchgeführt, sondern auch nachvollziehbar dokumentiert werden – etwa über ärztliche Verordnungen, Therapieprotokolle oder Bestätigungen durch Physiotherapeut*innen.
Besonderheit bei der Kompressionstherapie: Die Verordnung von Flachstrickkompressionsware ist künftig nur noch im Falle eines Lipolymphödems vorgesehen. Liegt ausschließlich ein Lipödem ohne Lymphkomponente vor, wird die Kompressionsversorgung zunehmend restriktiver gehandhabt. Dies kann zu Versorgungslücken führen – insbesondere bei Patientinnen im Frühstadium oder ohne sekundäres Lymphödem.
Die neue Leistung tritt voraussichtlich im Oktober 2025 bundesweit in Kraft. Die entsprechenden Vergütungsziffern werden im Januar 2026 festgelegt. Bis dahin gilt weiterhin die Übergangsregelung für Patientinnen im Stadium III, die eine Liposuktion auch schon jetzt als Kassenleistung in Anspruch nehmen können.
Die Krankenkasse übernimmt eine Liposuktion nur, wenn bestimmte Voraussetzungen beim Gewicht der Betroffenen erfüllt sind:
Die Regelung gilt für alle drei Stadien (I–III) des Lipödems. Die Kassenleistung umfasst derzeit jedoch ausschließlich die Absaugung an den Beinen und – bei entsprechender Indikation – auch an den Armen. Weitere Areale wie Bauch, Rücken, Gesäß, Brust oder Gesicht sind nicht eingeschlossen.
Hinweis: Nach aktueller Einschätzung beschränkt sich die Kassenleistung bei Stadium I und II auf ambulante Eingriffe mit begrenztem Volumen – im Regelfall maximal 3 Liter pro OP.
Die Kasse übernimmt die medizinisch notwendige Liposuktion in den genannten Körperregionen sowie damit verbundene Leistungen wie Anästhesie, eine stationäre Überwachung, falls notwendig, sowie eine Standardnachsorge.
Nicht übernommen werden:
Die aktuellen Richtlinien sehen keine generelle Erstattung für eine Wiederholung der Liposuktionen an bereits operierten Zonen vor. Bereits behandelte Areale dürfen in der Regel nicht erneut mittels Liposuktion im Rahmen der Kassenleistung operiert werden.
Das Vier‑Augen‑Prinzip sieht vor, dass die Lipödem-Diagnose und Indikationsstellung durch zwei unabhängige Fachärztinnen oder Fachärzte erfolgen müssen. Konkret bedeutet das:
Diese Vorgabe unterstützt die medizinische Objektivität und minimiert Interessenkonflikte bei der Entscheidung – eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, die der Gemeinsame Bundesausschuss verbindlich gemacht hat.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann grundsätzlich möglich sein, allerdings nur unter bestimmten, bislang nicht abschließend geklärten Voraussetzungen – und ausschließlich in Kliniken, die über einen gültigen Abrechnungsvertrag mit der GKV verfügen.
Wichtig für Sie: In Deutschland besteht prinzipiell freie Arzt- und Klinikwahl. Sollte jedoch eine GKV-Kostenübernahme infrage kommen, wäre diese in der Regel nur in zugelassenen Vertragskliniken realisierbar – nicht in privatärztlich geführten Fachzentren.
LIPOCURA® ist eine reine Privatklinik, die auf medizinisch und ästhetisch höchstem Niveau arbeitet. Die zahlreichen Zusatzleistungen, die notwendig sind, um das individuelle LIPOCURA® Ergebnis zu erzielen, werden von der GKV nicht abgedeckt – und daher nicht in Vertragskliniken angeboten. Eine Abrechnung über die GKV ist nach aktuellem Stand nicht möglich. Wir verfolgen aber eng die weitere Entwicklung und prüfen alle Optionen.
Bitte beachten Sie zudem: Die aktuell durch die GKV vergüteten Leistungen für Lipödem-Operationen reichen nach unserer fachlichen Einschätzung nicht aus, um eine qualitativ hochwertige, gewebeschonende und ganzheitlich betreute Behandlung zu gewährleisten – wie sie bei LIPOCURA® selbstverständlich ist. Viele unserer Patientinnen berichten nach GKV-finanzierten Eingriffen von deutlichen Unterschieden in Bezug auf Operationsmethode, Ergebnisqualität und Nachsorgeerfahrung.
Unser Rat an Sie: Da aktuell nicht absehbar ist, ob Ihre individuelle Situation von einer GKV-Kostenübernahme abgedeckt wäre, empfehlen wir Ihnen, bereits vereinbarte Termine bei uns nicht vorschnell abzusagen. Wir beobachten die Entwicklungen sehr genau und halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
Die neue Regelung zur Kostenübernahme ist ein wichtiger Schritt in Richtung Versorgungssicherheit. Dennoch entscheiden sich viele Frauen bewusst für eine Behandlung als Selbstzahlerin in einer spezialisierten Privatklinik wie LIPOCURA® – und das aus gutem Grund.
Ihre Vorteile bei LIPOCURA® auf einen Blick:
Während die gesetzliche Kassenleistung auf Liposuktionen an Beinen und Armen begrenzt ist, behandeln wir – abhängig von Ihrer individuellen Ausprägung – auch Bauch, Rücken, Gesäß, Brust und Gesicht. So schaffen wir ein harmonisches Gesamtbild und beugen Disproportionen vor. Neben der Operation gehören bei LIPOCURA® zudem eine enge Betreuung durch unseren LIPOCOACH® (ausgebildete Psychologin und ehemalige Patientin), spezielle LIPOPHYSIOS® sowie eine umfangreiche Versorgung mit Informationen zu Ernährung, Fitness und Nachsorge dazu. Innerhalb von 24 Stunden nach dem Eingriff erhalten Sie Ihre erste Lymphdrainage, und bereits während der OP wird das inkludierte Mieder angelegt.
Jede Patientin ist einzigartig. Bei LIPOCURA® entwickeln wir ein maßgeschneidertes Behandlungskonzept, abgestimmt auf Ihre Beschwerden, Ihr Gewebeprofil und Ihre Lebenssituation – mit einer klaren medizinisch-ästhetischen Zielsetzung. Dabei verfolgen wir stets den Anspruch, nicht nur Beschwerdefreiheit, sondern auch ein bestmögliches ästhetisches Ergebnis zu erreichen. Denn für Ihr Wohlbefinden ist es entscheidend, die Kontrolle über Ihren Körper zurückzuerlangen und äußerlich nicht länger von der Krankheit gezeichnet zu sein.
Unser Ärzteteam hat sich ausschließlich auf Lipödem-Patientinnen spezialisiert. Mit über 2.000 Liposuktionen jährlich verfügen wir über eine der höchsten Fallzahlen im deutschsprachigen Raum – bei gleichzeitig maximaler Sicherheit und Transparenz. Alle unsere Fachärzte wurden zusätzlich intensiv in der spezialisierten LIPOCURA®-Methode ausgebildet. Bevor sie eigenverantwortlich eine Liposuktion durchführen, haben sie an mindestens 100 Operationen teilgenommen. In dieser strukturierten Ausbildung werden über 10 Jahre Erfahrung und die Erkenntnisse aus mehr als 10.000 Patientinnen weitergegeben. Während laut G-BA-Beschluss bereits 20 Fälle in 2 Jahren ausreichen würden, führen unsere Ärzte allein auf Liposuktionen spezialisiert mindestens 120 Eingriffe jährlich durch. Unsere Methode basiert auf wenigen, dafür umfassenden Operationen mit Entnahmen von bis zu 10 % des Körpergewichts pro Eingriff. Diese erfolgen stationär, unter Vollnarkose und ausschließlich in spezialisierten Kliniken mit einem erfahrenen LIPOTEAM.
Nach umfangreichen Fettabsaugungen kann überschüssige Haut zurückbleiben. Wir bieten Ihnen – auf Wunsch – ergänzende Verfahren wie die Cool-Plasma-Hautstraffung mit Renuvion® oder eine chirurgische Hautstraffung an, um ein funktionell und optisch optimales Ergebnis zu erzielen.
Keine langen Wartezeiten, keine wechselnden Behandler – bei LIPOCURA® werden Sie durchgängig von einem festen Expertenteam betreut. Von der Erstberatung bis zur finalen Nachsorge.
Die Entscheidung zur Kostenübernahme der Liposuktion beim Lipödem ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Versorgungssicherheit. Gleichzeitig bleibt offen, wie schnell und in welcher Qualität die neue Regelung bundesweit umgesetzt wird.
Wenn Sie eine Kassenleistung in Anspruch nehmen möchten, empfiehlt der G-BA folgende Schritte:
Alternativ steht Ihnen bei LIPOCURA® eine Behandlungsmethode offen, die bewusst über die Regelversorgung hinausgeht: Mit erfahrungsbasierter OP-Planung, ganzheitlicher Betreuung und einer medizinisch wie ästhetisch fokussierten Herangehensweise begleiten wir Sie auf dem Weg zu mehr Lebensqualität.
In einem persönlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam heraus, welcher Behandlungsweg für Sie medizinisch sinnvoll und realistisch umsetzbar ist – unabhängig davon, ob als Kassenpatientin oder Selbstzahlerin.
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Von Dr. med. Katrin Lossagk
Von Dr. med. Michael Sauter
Von Dr. med. Dominik von Lukowicz
Von Dr. med. Zukhra Abdullaeva
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