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Lipödem, Liposuktion
3 Minuten

Lipödem-OP: Wann zahlt die Krankenkasse?

Die Beine schmerzen und scheinbar nichts und niemand kann dagegen helfen. Viele Lipödem-Patientinnen fühlen sich der Hilflosigkeit ausgesetzt. Denn während die konservative Therapie großen Einfluss auf den Alltag hat, dabei aber oft nur wenig Linderung verschafft, ist die operative Entfernung des Lipödems die bislang einzige wirklich wirksame Lösung. Doch die Kosten für eine Liposuktion bei Lipödem kann sich nicht jeder leisten.

Ein Lichtblick: Unter gewissen Umständen ist eine Kostenübernahme der Lipödem-OP durch die Krankenkasse möglich. Wir verraten Ihnen, was Sie dazu wissen müssen!

Wer darf die Liposuktion bei Lipödem als Kassenleistung durchführen?

Seit dem 19. September 2019 gilt der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), welcher vorsieht, dass die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Liposuktion bei Lipödem tragen. Zuvor war dies allenfalls in Einzelentscheidungen möglich.

Wer die Lipödem-OP unter welchen Bedingungen durchführen darf, ist ebenfalls streng geregelt. Nur nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser und Vertragsärzte können die Liposuktion als Kassenleistung anbieten.

Darüber hinaus müssen die operierenden Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie bereits in 50 oder mehr Fällen selbstständig eine Liposuktion bei Lipödem durchgeführt haben.

Auch zum Verfahren bestehen genaue Anforderungen. So darf unter anderem:

  • die OP nur als Tumeszenz-Liposuktion vorgenommen werden (wahlweise mit der wasserstrahl-assistierten Methode oder unter Verwendung spezieller Vibrationskanülen)
  • nur maximal 3.000 ml reinen Fettgewebes pro Eingriff abgesaugt werden. Ausnahme: Wenn eine postoperative, stationäre Beobachtung über mindestens 12 Stunden sichergestellt ist.

Wieso es ratsam ist, auf Lipödem-Spezialisten zu setzen

Bereits erwähnte Vertragsärzte („Kassenärzte“) sind durchaus befähigt, eine Lipödem-OP durchzuführen. In der Regel sind diese jedoch nicht auf die Erkrankung und deren Behandlung spezialisiert. So kann es beispielsweise vorkommen, dass das erkrankte Fettgewebe nicht vollständig abgesaugt wird und sich so mit der Zeit erneut ausbreitet. Auch werden bei manchen Vertragskrankenhäusern ggf. nicht alle Areale als Lipödem bzw. für die Liposuktion anerkannt.

Im Rahmen der ganzheitlichen Behandlung bei LIPOCURA® profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und hohen Expertise unserer Fachärzte. Sie werden vor, während und nach der OP durch uns betreut, erhalten speziell auf Sie angepasste Kompressionsmieder, manuelle Lymphdrainage und viele hilfreiche Tipps durch unser medizinisches Personal. Zusätzlich legen wir einen Fokus auf die kombinierte Hautstraffung, um störendes, erschlafftes Gewebe nach der Liposuktion zu entfernen.

Wie stellen Patientinnen fest, ob für sie eine Kostenübernahme infrage kommt?

Ein Lipödem kann schon im frühen Stadium zum unangenehmen Alltagsbegleiter werden. Aber ab wann wird die Lipödem-OP zur Kassenleistung?

Grundsätzlich gilt: Die operative Fettabsaugung zur Entfernung des Lipödems kann über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, wenn ein Lipödem im Stadium III diagnostiziert und zudem die Indikation für die Liposuktion besteht, also ob diese medizinisch angemessen ist.

Diagnose

Es ist in jedem Fall sinnvoll, bei einem Verdacht auf Lipödem, diesen durch einen Arzt bzw. eine Ärztin bestätigen zu lassen. Empfehlenswert ist dabei immer die Diagnose durch einen Lipödem-Spezialisten. Ob es sich in Ihrem Fall um ein Lipödem-Stadium III handelt, kann an folgenden Kriterien bemessen werden:

  • Disproportionale Fettgewebsvermehrung an den Extremitäten mit überhängenden Fettlappen
  • Hände und Füße sind nicht betroffen
  • Schmerzen bei Berührung oder Druckausübung auf das verhärtete Unterhautfettgewebe

Maßnahmen vor einer OP

Galt die Lipödem-OP bisher nicht als Kassenleistung, so wurden und werden doch verschiedene konservative Therapiemaßnahmen, wie zum Beispiel Kompressionsstrümpfe oder manuelle Lymphdrainagen, durch die Krankenkasse übernommen.

Auch bei attestierter Indikation zur Liposuktion muss ärztlich festgestellt werden, dass zuvor eine mindestens sechsmonatige konservative Therapie ohne hinreichende Linderung der Beschwerden erfolgt ist. Außerdem wird bei begleitender Adipositas zunächst eine Gewichtsreduktion vorgeschrieben (Maßstab ist hier ein BMI ab 40 kg/m2).

Die Lipödem-OP bei LIPOCURA®

Bei LIPOCURA® behandeln Sie ausschließlich Fachärztinnen und Fachärzte mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Lipödem-Behandlung. Es ist schon lange unser Anliegen, dass das allgemeine Bewusstsein für die Krankheit Lipödem geweckt und betroffenen Frauen mehr Verständnis entgegengebracht wird. Wir kämpfen dafür, dass Patientinnen, die physisch wie auch psychisch stark unter ihren Beschwerden leiden, einen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung erhalten.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie Fragen zur Lipödem-Behandlung, Diagnose oder Kostenübernahme haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.


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